AVMedKfAusbV! Wie bitte?

Kennen Sie die „Zwanzigste Bekanntmachung über die Feststellung der Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 des Auslandsunterhaltsgesetzes“? Oder wissen Sie wenigstens, worum es in der AVMedKfAusbV geht? Nein? Dann taucht jetzt für Sie ein Silberstreif am Horizont auf.

Flash ist Pflicht!

Hören Sie doch mal rein


Um vorab kurz Ihre Bildungslücke zu schließen: Bei der AVMedKfAusbV handelt es sich um die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für audiovisuelle Medien/zur Kauffrau für audiovisuelle Medien“. Machen Sie sich nichts draus – ich habe es auch nicht gewusst.

Sie ahnen schon, worum es in dieser Ausgabe des Sprachsalats geht. Wir beschäftigen uns mit der Sprache der Legislative, also mit den Satzkonstruktionen, die uns in Gesetzen und Verordnungen begegnen. Also mit Ungetümen wie dieser Passage: „ … die auf die Arbeitsentgelte nach der Nummer 2 entfallenden von den Arbeitgebern zu tragenden Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, zur sozialen Pflegeversicherung und nach § 172 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie der Beitragszuschüsse nach § 257 des Fünften und nach § 61 des Elften Buches Sozialgesetzbuch … “. Die Sprachperle haben wir dem AAG entnommen, dem Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung.

Nun taucht wie gesagt am Horizont ein Silberstreif auf. Denn seit 1. April 2009 (kein Aprilscherz!) müht sich im Bundesministerium der Justiz der Redaktionsstab Rechtssprache. Was dort passiert? Sprachwissenschaftler beraten die Rechtsexperten des Ministeriums bei der Formulierung neuer Rechtsvorschriften.
O-Ton Justizministerium: „Der Redaktionsstab Rechtssprache soll die Gesetzestexte analysieren und Vorschläge unterbreiten, wie sie verständlicher gefasst werden können. Oft werden durch eine Außensicht bislang unentdeckte inhaltliche Probleme eines Entwurfs offenbar. Die zuständigen Fachleute müssen sich dann mit den Juristen und den Sprachberatern gemeinsam auf eine treffende Formulierung verständigen, die sowohl fachlich und juristisch einwandfrei als auch sprachlich richtig und verständlich ist.“
Die Feinarbeit an der Juristensprache hat bereits vor zwei Jahren begonnen. Damals ist mit der Gesellschaft für deutsche Sprache das Pilotprojekt „Verständliche Gesetze“ gestartet worden. Dieses Pilotprojekt war so erfolgreich, dass Justizministerin Brigitte Zypries jetzt nachlegt. Ihr Wunsch: „ … dort, wo das Recht vom Bürger ein bestimmtes Verhalten verlangt, sollten die Vorschriften doch so verständlich wie möglich sein.“

Kompliment, Frau Zypries! Ihr Wunsch macht Mut. Denn auf den Redaktionsstab wartet viel Arbeit.

„Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird“, heißt es in der Straßenverkehrsordnung. Wie wäre denn diese Formulierung?
„Halten Sie Abstand. Sie müssen jederzeit stoppen können. Auch dann, wenn das Fahrzeug vor Ihnen plötzlich bremst.“

Texte lassen sich dann am besten lesen, wenn die Sätze kurz sind und einfache Wörter verwendet werden. Der österreichische Sprachpapst Ernst Alexander Rauter hat das so gesagt: „Um kurze Sätze schreiben zu können, muss man erst gearbeitet haben. In langen Sätzen liegt die Unwissenheit des Autors leichter verborgen – ihm selbst und dem Leser.“

Keine neue Erkenntnis. Auch Atheisten und Agnostiker werden zugeben, dass die Rechtsvorschriften in der Bibel genial einfach geschrieben sind. „Du sollst nicht töten!“ Geht es besser?

Herzlichst Ihr Klaus Kresse



Ulrich REINER schrieb am 09.04.2009 08:36

Noch´n Vorschlag: "Wir sind Papst!"

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